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Eine Grundbucheinsichtsstelle ist eine bei der Gemeinde eingerichtete Stelle zur Gestattung der Einsicht in das Grundbuch des örtlich zuständigen Grundbuchamts sowie zur Erteilung und Beglaubigung von Abschriften hieraus (§ 35 a Abs. 1 LFGG).
Alternativ erhalten Sie einen Vordruck zur Beantragung eines Grundbuchausdrucks hier.