Verwaltungsgerichte



Übersichtskarte über die Verwaltungsgerichtsbezirke

Übersichtskarte der Verwaltungsgerichtsbezirke

Die vier erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart.

Oberstes Verwaltungsgericht im Land ist der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Dieser ist für die Entscheidungen über Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte und für Normenkontrollanträge zuständig.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten z.B. in Angelegenheiten des: Bauplanungs- und Bauordnungsrechts Abgabenrechts Immissionsschutzrechts Polizeirechts Kommunalrechts Sozialhilferechts Hochschulrechts Asyl- und Ausländerrechts.

Als Prozessbeteiligte stehen sich überwiegend Bürger und das Land, der Bund, Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber. Die Verwaltungsgerichte überprüfen in erster Instanz die Rechtmäßigkeit des Handelns oder des Unterlassens der Behörden, nicht dessen Zweckmäßigkeit.

Die oberste Instanz in Fragen des baden-württembergischen Landesrechts ist der Verwaltungsgerichtshof. Die letzte und somit oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht, das in Fragen des Bundesrechts entscheidet. Während vor den Verwaltungsgerichten jeder Bürger selbst auftreten kann, muss er sich beim Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten lassen.



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