In Baden-Württemberg sind jedes Jahr etwa 20.000 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Hinzu kommen die Kinder, deren Eltern sich trennen ohne verheiratet zu sein. Vielen Eltern gelingt es, auch nach der Trennung gemeinsam für ihre Kinder da zu sein und praktikable Lösungen für die Kinderbetreuungszeiten, die Wochenenden und die Ferien zu finden. In vielen Familien gibt es jedoch auch Streit um das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder. Die betroffenen Kinder sind doppelt belastet: Sie leiden nicht nur unter der Trennung ihrer Eltern, sondern auch unter einem oft langwierigen und konfliktreichen Gerichtsverfahren. Gerichtliche Entscheidungen regeln zwar die Streitpunkte, beseitigen aber häufig nicht die Ursachen des Konflikts.
Ziel des Elternkonsenses ist es, in möglichst vielen Fällen eine einvernehmliche und tragfähige Lösung von Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten zu erreichen. Die Eltern sollen auch nach ihrer Trennung zum Wohl ihrer Kinder kooperieren. Um dies zu erreichen, arbeiten alle an Umgangs- und Sorgerechtstreitigkeiten beteiligten Berufsgruppen (Familienrichter, Anwälte, Mitarbeiter von Jugendämtern und Beratungsstellen, Sachverständige) zusammen.
Das Justizministerium und das Sozialministerium Baden-Württemberg fördern seit Jahren den Elternkonsens. In den Jahren 2013/14 ist ein selbstständiges Internetportal zum Elternkonsens entstanden. Alle weiteren Informationen für Eltern, Kinder und Jugendliche, aber auch für die professionell Beteiligten finden Sie unter www.elternkonsens.de.
Die Eltern und die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden von den Familiengerichten, die nach den Grundsätzen des Elternkonsenses arbeiten, über die besondere Verfahrensweise informiert. Viele Arbeitskreise haben dafür Informations- und Merkblätter entwickelt, die mit der Ladung zum Gerichtstermin verschickt werden. Unter "Weiterführende Informationen" können einige davon eingesehen werden.
Auch das Justizministerium gibt Informationsflyer zum Elternkonsens in deutscher Sprache und in acht Fremdsprachen heraus. Auch diese Flyer können mit der Ladung verschickt werden. Mit dem Faltblatt werden die Eltern an ihre Verantwortung für die Kinder erinnert, und es wird über das Verfahren informiert. Zudem ist jeweils Raum, um die Adressen der jeweiligen Institutionen vor Ort (Jugendamt, Beratungsstellen und Gericht) einzudrucken. Die Flyer werden in Kürze an die Familiengerichte im Land versandt. Sie können zukünftig in erforderlichen Stückzahlen beim Justizministerium angefordert und dann mit Hilfe einer Word-Vorlage vor Ort bedruckt werden. Hier können Sie bereits eingesehen und heruntergeladen werden: