Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg

Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg

Der Verfassungsgerichtshof nimmt eine Sonderstellung ein. Er ist sowohl ein Gericht als auch ein Verfassungsorgan und steht als solches selbständig neben den anderen Verfassungsorgangen. Der Verfassungsgerichtshof gehört nicht zum Geschäftsbereich des Justizministeriums. Er entscheidet nur in Verfassungsstreitigkeiten, die die Verfassung des Landes Baden-Württemberg betreffen. Bürgerinnen und Bürger können seit dem Jahr 2013 beim Verfassungsgerichtshof Verfassungsbeschwerde erheben, wenn sie geltend machen wollen, die Entscheidung einer baden-württembergischen Behörde oder eines baden-württembergischen Gerichts verletze sie in ihren verfassungsmäßigen Rechten. Der Verfassungsgerichtshof kann die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt des Landes Baden-Württemberg feststellen. Als Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde kommen daher grundsätzlich alle Akte und Maßnahmen der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung des Landes Baden-Württemberg in Betracht. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet jedoch nicht als weitere Instanz in anderen Gerichtsverfahren; die Landesverfassungsbeschwerde kann grundsätzlich erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden.

 

 

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.