Allgemeines
Das "Stuttgarter" automatisierte Mahnverfahren ist seit 1982 als eines der größten EDV-Verfahren der Justiz im praktischen Einsatz. Seither hat sich die maschinelle Bearbeitung zu einem anerkannten und bewährten Verfahren entwickelt, mit dem inzwischen alle deutschen Mahnverfahren maschinell bearbeitet werden. Am 1. Oktober 1982 zunächst nur für zwei Stuttgarter Amtsgerichtsbezirke eingeführt, ist dieses auf der Basis von ca. 600 EDV-Programmen bestehende Großverfahren inzwischen in allen Bundesländern zugelassen. Dabei gibt es auch Länderkooperationen / gemeinsame Mahngerichte: Das Amtsgericht Wedding (Berlin) ist auch für die Mahnverfahren Brandenburgs, das Amtsgericht Hamburg für die Mahnverfahren Mecklenburg-Vorpommerns, das Amtsgericht Mayen (Rheinland-Pfalz) für die Mahnverfahren des Saarlandes und das Amtsgericht Aschersleben (Sachsen-Anhalt) für die Mahnverfahren der Länder Sachsen und Thüringen zuständig.
Die bundesweite Koordinierung des Verfahrens erfolgt durch das Justizministerium Baden-Württemberg, die zentrale technische Betreuung durch die DV-Stelle des Oberlandesgerichts Stuttgart (Pflege und Weiterentwicklung, Anwenderunterstützung).
Mit dem automatisierten Verfahren werden Mahnverfahren entsprechend §§ 688 ff. ZPO grundsätzlich in durchgehend automatisierten Arbeitsgängen abgewickelt. Manuelle Eingriffe sind bis zum Abschluss des Verfahrens im Regelfall nicht erforderlich. Es kann deshalb als ein vollmaschinelles, nicht als ein nur EDV-unterstützendes Verfahren bezeichnet werden.
Seit 1982 wurden bisher bundesweit ca. 100 Millionen Mahnverfahren automatisiert bearbeitet. 1993 wurden erstmals mehr als 50 %, 2006 bereits ca. 98% der jährlich ca. 8 Millionen deutschen Mahnverfahren automatisiert durchgeführt. Mit der Zulassung des Verfahrens in Sachsen und Thüringen am 1.5.2007 ist die automatisierte Bearbeitung in allen Bundesländern eingeführt.
Die Automation hat zu einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung geführt: In Baden-Württemberg werden im Durchschnitt 50 % aller Anträge innerhalb von zwei Tagen, weitere 40 % innerhalb von 5 Tagen erledigt. Die wichtigsten Ziele der Automation, einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten und gleichzeitig das Verfahren rationeller und zügiger zu gestalten, wurden verwirklicht. Die Justiz erbringt damit einen wichtigen Beitrag zur modernen und bürgerfreundlichen Dienstleistung.
Antragserfordernisse
Für die Antragstellung sind besondere Vordrucke vorgeschrieben, die im Schreibwarenhandel, bei Vordruckherstellern usw. erhältlich sind. Es ist außerdem möglich - und für Mitglieder rechtsberatender Berufe zwingend - Anträge in einer nur maschinell lesbaren Aufzeichnung einzureichen und Mitteilungen vom Gericht in derselben Form zu erhalten (sogenannter elektronischer Datenaustausch "EDA" auf Magnetbändern, Magnetbandkassetten, Disketten sowie durch Datenübertragung über das Internet). Vom EDA wird in großem Umfang Gebrauch gemacht. Die Datenübertragung über das Internet unter Anwendung der digitalen Signatur ist inzwischen bei allen Anwenderländern des automatisierten Mahnverfahrens zugelassen, weitere Informationen für Baden-Württemberg finden Sie unter www.online-Mahnantrag.de. Seit 2006 können Anträge auch als sogenannte Barcode-Anträge (Druck auf weißem Papier über "online-Mahnantrag" ) bei den Gerichten eingereicht werden.
In Baden-Württemberg ist für die Antragstellung ausschließlich das
Amtsgericht Stuttgart - Mahnabteilung - 70154 Stuttgart
als zentrales Mahngericht zuständig.
Von diesem Gericht ist auch eine ausführliche Broschüre über die "Die maschinelle Bearbeitung der Mahnverfahren" zu
beziehen, in denen der Verfahrensablauf erläutert und Hilfestellung beim Ausfüllen und Einreichen der Anträge gegeben
wird.
Interessenten für den elektronischen Datenaustausch können die entsprechenden schriftlichen Teilnahmebedingungen beim
Oberlandesgericht Stuttgart - Gemeinsame DV-Stelle Justiz anfordern.
Für die gewerbliche Nutzung kann eine PC-Auskunftsdatei zur Ermittlung von Orten und Gerichten Deutschlands
ebenfalls beim Oberlandesgericht Stuttgart - Gemeinsame DV-Stelle Justiz angefordert werden, zur Ermittlung im Einzelfall steht Ihnen
die Orts- und Gerichtsdatei auch im Internet zur Verfügung.